Allgemeine Geschäftsbedingungen KAGRIMA Technologie GmbH

§ 1     Allgemeines
1. Die KAGRIMA Technologie GmbH wird nachfolgend als KAGRIMA bezeichnet, der Kunde als Käufer. Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten des Kunden mehrere Vertragspartner Vertragsparteien werden.
2. Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KAGRIMA. Der Käufer verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
 
§ 2    Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die KAGRIMA zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der KAGRIMA unverzüglich eine Beanstandung zu übermitteln (§ 377 HGB).
2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt.
3. Zur Erhaltung des Rechts des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
 
§ 3   Gewährleistung
1. Durch den Kaufvertrag wird KAGRIMA verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum hieran frei von Sach­ und Rechtsmängeln zu verschaffen.
2. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen von Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Sachmangel.
3. Bei der Lieferung von neuer Ware beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Gefahrübergang.
4. Bei Verkauf von gebrauchter Ware schließt die KAGRIMA jegliche Haftung gemäß § 444 BGB aus. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen nicht.
5. Für den Fall des unsachgemäßen Gebrauchs oder Einsatzes der Ware schließt die KAGRIMA die Haftung aus. Der Käufer erhält auf Anfrage sämtliche Informationen über die vertriebene Ware, insbesondere hinsichtlich des Einsatzgebietes und zu beachtender Gefahrenbereiche.
6. KAGRIMA wird zuerkannt, dass KAGRIMA bei einer Nacherfüllung selbst zwischen Reparatur oder Neulieferung wählen kann, wenn es sich bei der Ware um Neuware handelt und der Kunde Unternehmer ist.

§ 4     Lieferung und Gefahrübergang
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort (Ort an dem die Leistungshandlung vorgenommen wird) der Ware. Versendet die KAGRIMA auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die KAGRIMA die Sache dem ersten Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Institution übergeben hat.
 
§ 5     Kaufpreis/Zahlungsbedingungen/Verzug
1. Die Preise der KAGRIMA verstehen sich ab Lager, soweit nicht anders vereinbart.
2. Es sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3. Die Kosten für Lieferung (Versand zzgl. Verpackung) sowie Verzollung trägt der Käufer.
4. Ab einem Auftragswert von 1000 € (netto) ist eine Anzahlung von 50% durch den Käufer zu leisten, soweit nicht anders vereinbart. Der Betrag ist sofort fällig.
5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto der KAGRIMA gutgeschrieben ist.
6. Kommt der Käufer mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug, so ist die KAGRIMA berechtigt, für jedes Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von 2,50 € als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Dem Käufer bleibt jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
7. Für den Fall des Verzuges ist die KAGRIMA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren, gesetzlichen Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
 
§ 6     Eigentumsvorbehalt
1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der KAGRIMA.
2. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegenüber seinem Abnehmer zur Sicherheit an KAGRIMA ab, die die Abtretung annimmt. KAGRIMA kann bei Zahlungsverzug von dem Käufer die Angabe der Daten seiner Kunden (Endabnehmer) verlangen.
 
§ 7    Vorbehalte
KAGRIMA behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.
 
§ 8     Leistungsstörung
Wird KAGRIMA durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 10 Wochen. KAGRIMA unterrichtet den Käufer unverzüglich von Eintritt und Ende der Behinderung. Wird der Käufer nicht unterrichtet, kann die KAGRIMA sich nicht auf die Behinderung berufen.
§ 9     Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Eine Aufrechnung des Käufers gegenüber Forderungen der KAGRIMA ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
2. Die versehentliche Rückgabe von kundeneigener Ware zusammen mit der Ware von KAGRIMA berechtigt den Käufer nicht zu einem Zurückbehaltungsrecht an Waren der KAGRIMA.
 
§ 10     Pfändung
Der Käufer ist verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum der KAGRIMA hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, der KAGRIMA  von Pfändungen der Ware durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen.
 
§ 11    Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche bestehen gegen die KAGRIMA nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.
2. KAGRIMA haftet auch dem Grunde nach für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
3. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verletzung des Lebens.
 
§ 12    Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine die unwirksame Bestimmung ersetzende Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3. Der Kunde ist mit einer elektronischen Bearbeitung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz einverstanden.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig.